Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnung "An der Runz":
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sich jeder Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei jeder Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen:
- ab Buchungsdatum 15% des Reisepreises
- ab 29 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- ab 21 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- ab 14 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- ab 6 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
- bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung behalten wir uns vor, 100% des Reisepreises zu verlangen.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Dies entfällt, sofern zwischen Vermieter und Mieter eine späte Anreise vereinbart wurde oder wenn der Mieter den Vermieter von der Nichtanreise nicht unterrichtet.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.